AGB´s - Restaurant Orangerie Seeburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Restaurant „Orangerie Seeburg“ Stand: 28.4.2020

Orangerie Seeburg  

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Veranstaltung in den Räumen der Orangerie Seeburg, im Folgenden „Restaurant“ genannt, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn das Restaurant hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1. Der Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Kunden kommt durch Unterzeichnung des Vertragsangebots des Restaurants und durch den Kunden zustande.

 

2. Ergänzungen, Änderungen des zustande gekommenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.

 

3. Das Restaurant hält sich 2 Wochen lang an das dem Kunden übersandte Vertragsangebot. Sollte dem Restaurant nach Ablauf der 2 Wochen kein vom Kunden unterzeichneter Vertrag zugegangen sein, wird das Angebot wirkungslos und kann vom Kunden nicht mehr angenommen werden. Der Vertrag kommt dann nicht wirksam zustande.

 

4. Alle angegebenen Preise, alle vereinbarten Mietzinsen und Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.

 

5. Das Restaurant ist berechtigt, bei größeren Aufträgen 80% der Angebotssumme im Voraus zu verlangen.

 

6. Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab schriftlich mitzuteilen. Die vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden dem Restaurant garantiert und können um höchstens 5% unterschritten werden, sofern dem Restaurant die Unterschreitung bis spätestens 7 Werktage vor vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt wird. Nach diesem Zeitpunkt behält sich das Restaurant vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl die Veranstaltung in einen anderen Veranstaltungsraum mit geeigneter Raumgröße zu verlegen. Liegt der Auftragswert auf Grund von geringerer Gästezahlen vor, (unter 4000 €) so behält sich das RESTAURANT eine sofortige Stornierung der Veranstaltung vor.

 

7. Alle ausstehenden Forderungen des Restaurants sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Privatperson ist und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen Schaden in geringerer Höhe nachzuweisen.

7.1 Der Betreiber behält sich vor, geschlossene Veranstaltungen, die nicht den Mindestumsatz von 4000 € erreichen (z.B. Änderung der Personenzahl) neu zu bewerten. Hier kann der Betreiber neue Konditionen verlangen und a la Carte Gäste im Restaurant zusätzlich bewirten um den Umsatzschaden zu verhindern.

 

7.2 Gutscheine/Reservierungen mit Anzahlung oder Eintrittskarten

Sollten Sie einen Gutschein haben und Ihren Verzehr damit bezahlen wollen, so ist dieser unbedingt vor Rechnungsstellung vorzulegen. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Ihr Gutschein behält aber weiterhin seine Gültigkeit. 

Gutscheine können nicht in Bar ausgezahlt werden.

 

7.3 Vorauszahlungen wie der Erwerb von Eintrittskarten sind feste Buchungen und sind vom Umtausch oder Rückkauf ausgeschlossen. Jedoch können gezahlte Leistungen in Wertgutscheine bei Vorlage des Kassenbeleges umgewandelt werden. Dieser ist dann 1 Jahr gültig.

 

8. Das Restaurant ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an das Restaurant zahlt, oder

vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder

der Kunde gegen die Hausordnung verstößt, oder

das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

Im Kündigungsfall erhält das Restaurant als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 20% der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

9. Kündigt der Kunde den Vertrag aus nicht vom Restaurant zu vertretenen Gründen schriftlich oder nimmt er die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält das Restaurant Anspruch auf die Vergütung nach dem folgenden Berechnungsschlüssel:

Kündigung weniger als 14 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 60% der Auftragssumme

Kündigung weniger als 7 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 85% der Auftragssumme

Kündigung weniger als 3 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 100% der Auftragssumme

 

10. Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

10/1 Wetter bedingte Einflüsse oder gar Schäden durch Sturm und Hagel innerhalb Ihrer Veranstaltung können nicht zur Last des Restaurants gelegt werden. Schadenersatzansprüche können hier NICHT geltend gemacht werden. Hier gilt das Gesetz der höheren Gewalt.

 

11. Das Restaurant haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine dem Restaurant zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.

 

12. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

 

13. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort „Orangerie Seeburg oder Schloss Café Seeburg“ hingewiesen wird, sind vorher unverzüglich dem Restaurant zur Genehmigung zu übersenden. Für den Fall einer nicht genehmigten Veröffentlichung durch den Kunden, wird zugunsten des Restaurants eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% der vereinbarten Vertragssumme fällig. Darüber hinaus ist das Restaurant zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

 

14. Der Kunde bzw. seine Teilnehmer darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und / oder Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten des Restaurants berechnet.

 

15. Das Restaurant ist ein Nichtraucherrestaurant.

 

16. Veranstaltungsende ist stets 1:00 Uhr. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant.

 

17. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien verpflichten, sich eine unwirksame Bestimmung durch eine deren wirtschaftlichem Zweck entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.

 

18. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat. 

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